Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Carsten R. Hoenig zunächst in den Bereichen Versicherungs- und Zivilrecht tätig. Verwaltungs- oder gar verfassungsrechtliche Mandate wurden nur ganz vereinzelt an den "jungen" Anwalt herangetragen. Mit der Bearbeitung einiger Mandate, die die Regulierung von Verkehrsunfällen zum Gegenstand hatten, kamen dann auch die ersten Verteidigungen in (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeitenverfahren in die wachsende Kanzlei. Später dann ging es dann auch um die ersten Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Die Verteidigungen in den Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht Tiergarten nahmen an Häufigkeit zu und irgendwann fing es an, Spaß zu machen. Die zivilrechtlichen Mandate konnte Rechtsanwalt Hoenig zunehmend seinem damaligen Partner; Rechtsanwalt Dr. Jula, später den angestellten Anwälten der Partnerschaft weitergeben. Dann war plötzlich der Punkt erreicht, daß die potentielle Mandantschaft gar nicht mehr auf die Idee kam, mit zivilrechtlichen Problemen an Rechtsanwalt Hoenig heranzutreten.
Aus dem Verwaltungsrechtler an der Uni ist nach einem Durchgangsstadium als Zivilrechtler ein Strafverteidiger geworden. Rechtsanwalt Hoenig verdient nun seit Jahren schon seinen Lebensunterhalt mit Straftaten. :-)
Nun, ganz weg vom Zivilrecht ging die Entwicklung dann doch nicht. Die Freude am Motorradfahren veranlaßte Carsten R. Hoenig dazu, sich um die Belange der anderen Moppedfahrer zu kümmern. Das zweite Standbein der Kanzlei neben dem Strafrecht sind die (meist zivilrechtlichen) Rechte der Motorradfahrer.
Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig wurde im April 2003 von der Rechtsanwaltskammer Berlin das Recht verliehen, den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen.
Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig spricht und schreibt Englisch; auch rudimentäre Kenntnisse der portugiesischen Sprache sind vorhanden.
In Vorbereitung sind leicht verständliche Handbücher, die sich an den nicht-juristisch geschulten Leser richten und ihm das Recht der Zweiradfahrer verständlich machen sollen.
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